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Krieg in der Ukraine! Was tun?
Das Leitungsteam bzw. der Leitungskreis (LK)
Im Leitungskreis sitzen aktuell folgende Jugendliche und (junge) Erwachsene:
- Katharina B. (aus Rastatt)
- Lina P. (aus Bühl bzw. Heidelberg)
- Nela L. (aus Bühl bzw. Heidelberg)
- Sarah N. (aus Bühl)
- Sabrina F. (aus Baden-Baden)
- Sonja Fröhlich (Bezirksjugendreferentin)
- Bezirks-Jugendpfarrer*in (leider aktuell unbesetzt)
Das Leitungsteam überlegt, plant und gestaltet gemeinsam mit Sonja Fröhlich (Bezirksjugendreferentin) die Aktionen und Angebote der Bezirksjugend!
Ganz formal heißt das in der "Ordnung der Evang. Jugend Baden":
1. Der Leitungskreis setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern, 1 JugendreferentIn und dem/der BezirksjugendpfarrerIn.
2. den Vorsitz führt die Vorsitzende der Bezirksvertretung;
3. die Amtszeit des Leitungskreises beträgt in Übereinstimmung mit der Amtszeit der Bezirksvertretung 3 Jahre;
4. er bereitet die Sitzungen der Bezirksvertretung vor;
5. ihm obliegt die Wahrnehmung der laufenden Aufgaben zwischen den Sitzungen und die Ausführung ihrer Beschlüsse; der/die Vorsitzende beruft die Sitzungen des Leitungskreises ein. Er/sie sorgt für die Führung des Protokolls;
6. er legt mindestens einmal jährlich der Bezirksvertretung einen Rechenschaftsbericht vor. Der Leitungskreis gibt sich eine Geschäftsordnung.
7. Für die Arbeit der Bezirksvertretung sind vom Kirchenbezirk angemessene räumliche und sachliche Voraussetzungen zu schaffen.
Die Bezirksvertretung (BV)
1. In der Bezirksvertretung der Evangelischen Jugend schließen sich die aus den MitarbeiterInnen-Kreisen der Gemeinden gewählten ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und andere Träger evangelischer Jugendarbeit im Kirchenbezirk zur Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung zusammen. Die Zusammenarbeit mit dem/der BezirksjugendpfarrerIn und den BezirksjugendreferentInnen ist zu gewährleisten.
2. Unbeschadet der Zuständigkeit der Leitungsorgane des Kirchenbezirks hat die Bezirksvertretung insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung aller Fragen und Aufgaben evangelischer Jugendarbeit im Bezirk;
- Beschluß über geplante Vorhaben und Schwerpunkte evangelischer Jugendarbeit im Bezirk
- Planung, Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen;
- Unterstützung der Jugendarbeit in den Gemeinden des Kirchenbezirks;
- Maßnahmen mit nichtorganisierten Jugendlichen;
- Beratung kirchlicher Gremien in Fragen der Jugendarbeit;
- Beratung des die Jugendarbeit des Kirchenbezirks betreffenden Teils des Haushaltsplanes und Antrag an die Bezirkssynode auf Einstellung der erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan;
- Entscheidung über die im Rahmen des Haushaltsplanes und der Beschlüsse der Bezirkssynode für die Jugendarbeit des Kirchenbezirks zur Verfügung stehenden Mittel und Verwaltung aller Gelder sowie des Materials und der Häuser der Evangelischen Jugendarbeit im Kirchenbezirk;
- Entwicklung und Vollzug eines Kirchlichen Jugendplanes im Kirchenbezirk;
- Vertretung der Belange der Jugendarbeit nach außen, Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und Wahrnehmung gemeinsamer Interessen und Aufgaben (Öffenlichkeitsarbeit, jugendpolitischer Arbeitskreis in Jugendamtsbereichen u. a.) unbeschadet der Zuständigkeit der Leitungsorgane des Kirchenbezirks;
- Wahl von VertreterInnen in inner- und außerkirchliche Gremien, soweit nicht hierfür der Bezirkskirchenrat oder die Bezirkssynode zuständig sind;
- Wahl eines/einer ehrenamtlichen MitarbeiterIn zum/zur Vorsitzenden für die Dauer der Amtszeit der Bezirksvertretung;
- Mitwirkung bei der Anstellung der BerzirksjugendreferentInnen und der Berufung des/der BezirksjugendpfarrerIn, wobei Einvernehmen mit dem Bezirkskirchenrat und dem Anstellungsträger hergestellt werden muß;
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der hauptamtlichen MitarbeiterInnen;
- Wahl eines Leitungskreises;
- Erstellung und Beschluß einer Geschäftsordnung;
- Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit und der internationalen Kontakte in der Jugendarbeit;
- Bildung von Ausschüssen zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben (zum Beispiel Finanzausschuß, jugendpolitischer Ausschuß).
3. Die Bezirksvertretung kann zur Durchführung übergemeindlicher Projekte und zur Beratung besonderer Fragen eine Versammlung aller MitarbeiterInnen des Bezirks einberufen.
4. Mitglieder der Bezirksvertretung sind:
- 1 - 2 ehrenamtliche VertreterInnen aus den MitarbeiterInnen-Kreisen der Gemeinden;
- jeweils bis zu 2 VertreterInnen von Arbeitsformen und Verbänden, die übergemeindlich tätig sind und auf Antrag als Mitglieder aufgenommen werden;
- die BezirksjugendreferentInnen;
- der/die BezirksjugendpfarrerIn;
- 1 VertreterIn der Bezirkssynode bzw. des Bezirkskirchenrates;
- bis zu 3 in der Jugendarbeit erfahrene MitarbeiterInnen, die von der Bezirksvertretung berufen werden.
5. Die Bezirksvertretung wird jährlich mindestens zweimal vom/von der Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen eingeladen. Ihre Amtszeit beträgt 3 Jahre. Die Bezirksvertretung gibt sich eine Geschäftsordnung.